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Warum das Geld auf dem Girokonto nicht dem Kontoinhaber gehört, sondern der Bank

Artikel nicht abschließend!

Hintergrund des Kontoverhältnisses

Das Geld, das auf einem Girokonto hinterlegt wird, gehört nach deutschem und internationalem Recht nicht dem Kontoinhaber, sondern der Bank. Dies mag zunächst überraschend klingen, da viele Menschen glauben, dass das Geld, das sie auf ihrem Konto einzahlen, ihnen immer noch gehört. Die rechtliche und vertragliche Grundlage dieses Konzepts beruht auf der spezifischen Natur des Kontoverhältnisses und der vertraglichen Beziehung zwischen dem Kontoinhaber und der Bank.

Das Prinzip der Kontovereinbarung

Wenn ein Kontoinhaber ein Girokonto bei einer Bank eröffnet, schließt er einen Vertrag mit der Bank. Der Kontoinhaber tritt sein Geld im Rahmen dieses Vertrages der Bank zu, wodurch eine sogenannte Einlagenvereinbarung entsteht. Das bedeutet, dass der Kontoinhaber der Bank das Geld zur Verfügung stellt, damit diese es verwalten und verwenden kann. Die Bank verpflichtet sich, dem Kontoinhaber auf Wunsch das Geld zurückzuzahlen, aber das Geld bleibt während der Zeit, in der es auf dem Konto liegt, im Besitz der Bank.

  1. Einlage und Kredit: Tatsächlich handelt es sich bei dem Geld auf einem Girokonto um eine Einlage, die der Bank zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenzug gewährt die Bank dem Kontoinhaber einen Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Betrages. Dieses Einlagenverhältnis ähnelt einem Kreditgeschäft, bei dem die Bank das eingezahlte Geld nutzt, um mit ihm zu arbeiten (z. B. in Form von Krediten oder Investitionen).
  1. Rechtliche Grundlage: Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Guthaben auf einem Girokonto eine sogenannte Forderung des Kontoinhabers gegenüber der Bank. Es handelt sich nicht um „Eigentum“ im herkömmlichen Sinne, sondern vielmehr um eine Verbindlichkeit der Bank gegenüber dem Kontoinhaber. Dieses Konzept ist wichtig, da es die rechtlichen und wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Bank und des Kontoinhabers bestimmt.

Die Bank als „Besitzer“ des Geldes

Die rechtliche Konstruktion des Kontoverhältnisses besagt, dass das Geld auf dem Konto der Bank gehört, jedoch in einer bestimmten Form – als Verbindlichkeit gegenüber dem Kontoinhaber. Die Bank nutzt das eingezahlte Geld, um Kredite zu vergeben und andere Finanzgeschäfte zu tätigen. In diesem Zusammenhang wird das Guthaben auf dem Girokonto zu einem Liquiditätsbestand der Bank, der im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verwendet wird.

  1. Nutzung der Einlagen: Banken sind berechtigt, die Einlagen ihrer Kunden zu nutzen, um beispielsweise Kredite zu vergeben oder andere Investitionen zu tätigen. Dieses Prinzip ermöglicht es den Banken, mit den Einlagen Einnahmen zu erzielen, wodurch die Bank von den Einlagen der Kunden profitiert. Die Zinsen, die der Kontoinhaber auf dem Guthaben erhält, sind oft weit geringer als die Zinserträge, die die Bank durch ihre eigenen Finanzaktivitäten erzielt.
  1. Risikomanagement: Die Bank trägt das Risiko der Nutzung der Kundengelder. Während der Kontoinhaber theoretisch jederzeit über sein Guthaben verfügen kann, hat die Bank die Kontrolle über die Mittel und die Möglichkeit, diese Mittel zu verwenden, um ihre eigene Bilanz zu stärken. Dies bedeutet, dass das Geld nicht für den Kontoinhaber „reserve“ bleibt, sondern als Teil des Gesamtvermögens der Bank fungiert.

Das Prinzip der Forderung und Rückzahlung

Obwohl das Geld auf einem Girokonto der Bank gehört, hat der Kontoinhaber einen rechtlich abgesicherten Anspruch darauf, dieses Geld jederzeit zurückzuerhalten. Dies macht das Geld jedoch nicht zu „seinem Eigentum“ im klassischen Sinne, da es von der Bank verwendet wird, aber die Bank ist verpflichtet, es auf Wunsch des Kontoinhabers auszuzahlen.

  1. Verfügungsrecht: Der Kontoinhaber hat das Recht, auf das Geld zuzugreifen und Zahlungen vorzunehmen, aber nur in dem Rahmen, wie die Bank dies vertraglich festgelegt hat. Dies schließt die Möglichkeit ein, Zahlungen zu tätigen, Überweisungen zu machen oder Schecks zu verwenden, solange das Guthaben ausreicht. Die Bank hat jedoch das Recht, bestimmte Transaktionen zu blockieren oder zu kontrollieren, beispielsweise durch Gebühren oder Sperrungen bei unzureichendem Guthaben.
  1. Anspruch auf Rückzahlung: Der Anspruch des Kontoinhabers auf Rückzahlung seines Guthabens ist eine Forderung gegenüber der Bank, die jederzeit erfüllbar ist, solange keine rechtlichen oder finanziellen Hürden bestehen (z. B. im Falle von Bankpleiten oder Insolvenz).

Die Bedeutung für den Kontoinhaber

Obwohl das Geld im rechtlichen Sinne der Bank gehört, bleibt der Kontoinhaber in der Praxis der wirtschaftliche „Eigentümer“ des Guthabens. Der Kontoinhaber kann jederzeit auf sein Geld zugreifen, sodass es nicht dem direkten Zugriff oder der Kontrolle der Bank unterliegt, sondern als eine Forderung des Kontoinhabers gilt.

  1. Vertragsfreiheit: Die Beziehung zwischen Bank und Kontoinhaber basiert auf einer vertraglichen Übereinkunft, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank geregelt ist. Die Bank muss den Vertrag erfüllen und dem Kontoinhaber das Geld auf Wunsch auszahlen, jedoch hat sie auch das Recht, diese Gelder wirtschaftlich zu nutzen.
  1. Sicherheitsaspekte: In vielen Ländern sind Einlagen auf Girokonten durch Einlagensicherungssysteme abgesichert, die im Falle einer Bankenpleite den Kontoinhaber vor Verlusten schützen. Diese Sicherheit dient als Ausgleich für den Umstand, dass das Geld rechtlich der Bank gehört und von dieser verwaltet wird.

Fazit

Das Geld auf einem Girokonto gehört nicht im klassischen Sinne dem Kontoinhaber, sondern der Bank, da es sich um eine Einlage handelt, die der Bank zur Verfügung gestellt wird. Diese Einlage ermöglicht es der Bank, das Geld zu verwenden, um Kredite zu vergeben und Finanzgeschäfte zu tätigen. Der Kontoinhaber hat jedoch einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Rückzahlung des Guthabens, das er auf dem Konto hinterlegt hat. Die Bank nutzt die Einlagen, um ihren Betrieb zu finanzieren, und trägt das Risiko, während der Kontoinhaber die Kontrolle über die Rückzahlung behält.

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