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Dr. Christian Bock ist der Inhaber der RSW Beratung in Münster und ein erfahrener Rechtsanwalt. Während seiner Tätigkeit in der Kanzlei war er besonders in rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Supernova Advertising GmbH aktiv, die unter anderem durch die Website Ihreselbstauskunft.de bekannt wurde. Diese bot angeblich kostenlose Schufa-Selbstauskünfte an, die jedoch in Wahrheit versteckte Gebühren und Abonnements beinhalteten. Die RSW Beratung verteidigte das Geschäftsmodell von Supernova Advertising, was in mehreren Rechtsstreitigkeiten zu negativen Urteilen für die Firma führte.
Im Zusammenhang mit Ihreselbstauskunft.de wurde die RSW Beratung, unter der Leitung von Dr. Christian Bock, mehrfach verklagt. Verbraucherschützer und betroffene Kunden kritisierten die Kanzlei, weil sie das Geschäftsmodell verteidigte, das auf irreführenden AGBs und der Täuschung von Verbrauchern basierte. So kam es zu mehreren Urteilen gegen die Supernova Advertising GmbH, unter anderem vor dem Amtsgericht Westerstede (Aktenzeichen 22 C 276/18) und dem Amtsgericht Göttingen (Aktenzeichen 27 C 62/18), wo das Geschäftsmodell der Firma als Verbrauchertäuschung eingestuft wurde. Diese Urteile stärkten die Kritik an den Praktiken der Kanzlei und des Unternehmens.
Auf verschiedenen Plattformen, darunter Reclabox und anwalt.de, finden sich zahlreiche kritische Bewertungen von Verbrauchern, die Mahnungen und Forderungen von der RSW Beratung erhalten haben, die sie als unberechtigt empfanden. Besonders in den Fällen rund um die Schufa-Auskunftsmasche erhoben Verbraucher Vorwürfe der Täuschung und unklarer Geschäftsbedingungen. Dr. Christian Bock selbst hat auf anwalt.de eine Bewertung von 3,7 von 5 Sternen erhalten. Während seine schnelle Kommunikation und klare Bewertungen positiv hervorgehoben werden, gab es auch Beschwerden über unbefriedigende Ergebnisse in einigen seiner Rechtsfälle.
In Bezug auf Supernova Advertising GmbH sind mehrere Urteile gegen das Unternehmen und damit auch gegen die Verteidigung durch die RSW Beratung bekannt geworden. In den Verfahren vor den Amtsgerichten Westerstede und Göttingen wurden hohe Forderungen als unberechtigt zurückgewiesen und das Geschäftsmodell als betrügerisch eingestuft.